Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“ wurde der Zeitraum von Montag, 19.09.2022 bis einschließlich Montag, 26.09.2022 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 16.08.2022.

Das endgültige Gesamtergebnis des Volksbegehrens „Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“ finden Sie hier.