KUNDMACHUNGEN
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Kundmachungen sowie sonstige weitere wichtige Verordnungen, Informationen, etc. der Gemeinde Pamhagen.
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Verkehr zwischen Beteiligten und der Gemeinde Pamhagen
Kundmachung Verkehr zwischen Beteiligten und der Gemeinde Pamhagen
Für schriftliche Anbringen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 1 des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (kurz AVG), die bei der Gemeinde Pamhagen einzubringen sind, wurden in einer Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG (ausschließlich) technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt. Nähere Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung „Kundmachung Verkehr zwischen Beteiligte und der Gemeinde Pamhagen“.