INFOS FÜR VEREINE
FORMULAR VERANSTALTUNGSANMELDUNG
Gemäß Bgld. Veranstaltungsgesetz müssen anmeldepflichtige Veranstaltungen vom Veranstalter spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Gemeindeamt angemeldet werden.
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.
Das Anmeldungsformular steht im pdf-Format zur Verfügung.
Seit 8. Juni 2018 hat die für die Bewilligung einer Veranstaltungsstätte oder betriebstechnischen Einrichtung zuständige Behörde, in den Fällen des Abs. 2 Z 6 die Anmeldebehörde im Sinne des § 10, hat eine Plakette mit einem rotgelben Ring auf weißem Untergrund auszustellen, aus der Aussteller sowie Zahl und Datum der Genehmigung hervorgehen. Im Fall des Abs. 2 Z 6 ist auf der Plakette zu vermerken, dass der Nachweis gemäß Abs. 2 Z 6 erbracht wurde. Die Plakette ist an gut sichtbarer Stelle an der Veranstaltungsstätte oder an der betriebstechnischen Einrichtung dauerhaft anzubringen.
Regelungen für Veranstaltungen
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert aktuell über die derzeit geltenden Corona-Regelungen bei Veranstaltungen.
Förderungen aufgrund der Corona Krise für Vereine und Feuerwehren
NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2020. Anträge für das 4. Quartal können noch bis 15.05.2021 gestellt werden.
Non-Profit-Organisation-Unterstützungsfonds
Die BDO-Steuerberatungsgesellschaft hat ein Datenblatt zum Non-Profit-Organisation-Unterstützungsfonds (NPO) zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Informationen zu Veranstaltungen
Sollten Sie eine Veranstaltung geplant haben, finden Sie unten stehend einen Leitfaden für Veranstaltungen, allgemeine und detaillierte Informationen für Veranstalter, Dienstanweisung für Mitarbeiter, sowie Kontaktpersonennachverfolgung. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Beilagen und leiten Sie diese an Ihre Mitarbeiter und im Anlassfall an die Besucher ihrer Veranstaltung weiter.
Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19 Präventionskonzeptes für Veranstaltungen
Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit (3. Juli 2020)
OerRK Präventionskonzept für Veranstaltungen Covid-19 (2020-07-15)
OeRK Mustercheckliste für zuständige Behörden Covid-19_(2020-07-15)
Informationen für den Veranstalter
NPO-Unterstützungsfonds für Vereine
Dieser Fonds dient der Milderung der Einnahmenausfälle aufgrund von COVID-19 bei den antragsberechtigten Organisationen, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen. Eine Antragsstellung ist seit dem 08. Juli 2020 möglich. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2020 einzubringen.
Zulässige förderwerbende Organisationen sind:
– Non-Profit-Organisationen, kurz: NPO – wie z.B. Sport-, Kultur- und Tierschutzvereine (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgende Non-Profit-Organisationen)
– Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung
– gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen aufgrund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt
– Rechtsträger – an denen förderbare Organisationen beteiligt sind – „Beteiligungsorganisationen“
Die Unterstützungsleistung (Förderung) besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
* Bestimmte Kosten (z.B. Miete und Pacht, Versicherungen, Betriebskosten, Kosten für Antragsstellung, etc.) werden zu 100 % ersetzt.
* Es wird ein Struktursicherungsbeitrag berücksichtigt. Dieser beträgt 7 % der Einnahmen aus dem Jahr 2019.
Information zu Veranstaltungen
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) informiert über aktuelle Maßnahmen bei Veranstaltungen.
Aktuelle Information – Status / Veranstaltungen
Aktuelle Information zur schrittweisen Öffnung im Sport – Unterstützung bei Hilfsmaßnahmen durch den Sport- und Vereinsombudsmann des Landes!
Landesrat Christian Illedits (Landesrat für Sport und Bewegung) informiert mit diesem Schreiben im Zusammenhang mit der Coronakrise über die schrittweise „Öffnung im Sport“ sowie über die Unterstützung bei Hilfsmaßnahmen durch den „Sport- und Vereinsombudsmann des Landes“.
Die wichtigsten Maßnahmen für Vereine in der Corona-Krise
Die BDO Burgenland GmbH Steuerberatungsgesellschaft hat einen COVID-19 Leitfaden für Vereine zum Thema „Die wichtigsten Maßnahmen für Vereine in der Corona-Krise“ erstellt. https://www.bdo.at/de-at/home-at
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU VEREINEN UND REGISTRIERKASSENPFLICHT
Das Bundesministerium für Finanzen beantwortet häufig gestellte Fragen zu Vereinen und Registrierkassenpflicht und gibt Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts.
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/FAQs_Vereine_Registrierkassenpflicht.html
STEUERREFORM 2015/2016
„Steuerreform 2015/2016 – Welche Änderungen ergeben sich dadurch ?“
veranstaltet.
Die Präsentationsunterlagen dazu stehen im pdf-Format zur Verfügung.