INFOS FÜR VEREINE

FORMULAR VERANSTALTUNGSANMELDUNG

Gemäß Bgld. Veranstaltungsgesetz müssen anmeldepflichtige Veranstaltungen vom Veranstalter spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Gemeindeamt angemeldet werden.
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.

Das Anmeldungsformular steht im pdf-Format zur Verfügung.

Seit 8. Juni 2018 hat die für die Bewilligung einer Veranstaltungsstätte oder betriebstechnischen Einrichtung zuständige Behörde, in den Fällen des Abs. 2 Z 6 die Anmeldebehörde im Sinne des § 10, hat eine Plakette mit einem rotgelben Ring auf weißem Untergrund auszustellen, aus der Aussteller sowie Zahl und Datum der Genehmigung hervorgehen. Im Fall des Abs. 2 Z 6 ist auf der Plakette zu vermerken, dass der Nachweis gemäß Abs. 2 Z 6 erbracht wurde. Die Plakette ist an gut sichtbarer Stelle an der Veranstaltungsstätte oder an der betriebstechnischen Einrichtung dauerhaft anzubringen.

 

Regelungen für Veranstaltungen

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert aktuell über die derzeit geltenden Corona-Regelungen bei Veranstaltungen.

Maßnahmen zu Veranstaltungen

Förderungen aufgrund der Corona Krise für Vereine und Feuerwehren

NPO-Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2020. Anträge für das 4. Quartal können noch bis 15.05.2021 gestellt werden.

Non-Profit-Organisation-Unterstützungsfonds

Die BDO-Steuerberatungsgesellschaft hat ein Datenblatt zum Non-Profit-Organisation-Unterstützungsfonds (NPO) zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Informationen zu Veranstaltungen

Sollten Sie eine Veranstaltung geplant haben, finden Sie unten stehend einen Leitfaden für Veranstaltungen, allgemeine und detaillierte Informationen für Veranstalter, Dienstanweisung für Mitarbeiter, sowie Kontaktpersonennachverfolgung. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Beilagen und leiten Sie diese an Ihre Mitarbeiter und im Anlassfall an die Besucher ihrer Veranstaltung weiter.

Allgemeine Informationen für Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden zur Abhaltung von Veranstaltungen

Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19 Präventionskonzeptes für Veranstaltungen

Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit (3. Juli 2020)

OerRK Präventionskonzept für Veranstaltungen Covid-19 (2020-07-15)

OeRK Mustercheckliste für zuständige Behörden Covid-19_(2020-07-15)

Informationen für den Veranstalter

Dienstanweisung Mitarbeiter

Kontaktpersonennachverfolgung

 

NPO-Unterstützungsfonds für Vereine

Dieser Fonds dient der Milderung der Einnahmenausfälle aufgrund von COVID-19 bei den antragsberechtigten Organisationen, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen. Eine Antragsstellung ist seit dem 08. Juli 2020 möglich. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2020 einzubringen.

Zulässige förderwerbende Organisationen sind:

– Non-Profit-Organisationen, kurz: NPO – wie z.B. Sport-, Kultur- und Tierschutzvereine (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgende Non-Profit-Organisationen)
– Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung
– gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen aufgrund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt
– Rechtsträger – an denen förderbare Organisationen beteiligt sind – „Beteiligungsorganisationen“

Die Unterstützungsleistung (Förderung) besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

* Bestimmte Kosten (z.B. Miete und Pacht, Versicherungen, Betriebskosten, Kosten für Antragsstellung, etc.) werden zu 100 % ersetzt.
* Es wird ein Struktursicherungsbeitrag berücksichtigt. Dieser beträgt 7 % der Einnahmen aus dem Jahr 2019.

Information zu Veranstaltungen

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) informiert über aktuelle Maßnahmen bei Veranstaltungen.

Aktuelle Information – Status / Veranstaltungen

Landesrat Christian Illedits (Landesrat für Sport und Bewegung) informiert mit diesem Schreiben über geplante Unterstützungsmaßnahmen und bestehende Verhaltensregelungen von / für Sportvereine im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie.

Aktuelle Information zur schrittweisen Öffnung im Sport – Unterstützung bei Hilfsmaßnahmen durch den Sport- und Vereinsombudsmann des Landes!

Landesrat Christian Illedits (Landesrat für Sport und Bewegung) informiert mit diesem Schreiben im Zusammenhang mit der Coronakrise über die schrittweise „Öffnung im Sport“ sowie über die Unterstützung bei Hilfsmaßnahmen durch den „Sport- und Vereinsombudsmann des Landes“.

 

Die wichtigsten Maßnahmen für Vereine in der Corona-Krise

Die BDO Burgenland GmbH Steuerberatungsgesellschaft hat einen COVID-19 Leitfaden für Vereine zum Thema „Die wichtigsten Maßnahmen für Vereine in der Corona-Krise“ erstellt. https://www.bdo.at/de-at/home-at 

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU VEREINEN UND REGISTRIERKASSENPFLICHT

Das Bundesministerium für Finanzen beantwortet häufig gestellte Fragen zu Vereinen und Registrierkassenpflicht und gibt Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts.

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/FAQs_Vereine_Registrierkassenpflicht.html

 

STEUERREFORM 2015/2016

Die Gemeinde Pamhagen hat in Zusammenarbeit mit der Kompetenz und Service Steuerberatungs GmbH & Co KG, welche auf steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Gemeinden und Vereine spezialisiert ist, einen Vortrag zum Thema

„Steuerreform 2015/2016 – Welche Änderungen ergeben sich dadurch ?“

veranstaltet.

Die Präsentationsunterlagen dazu stehen im pdf-Format zur Verfügung.