INFOS FÜR VEREINE
FORMULAR VERANSTALTUNGSANMELDUNG
Gemäß Bgld. Veranstaltungsgesetz müssen anmeldepflichtige Veranstaltungen vom Veranstalter spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Gemeindeamt angemeldet werden.
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.
Das Anmeldungsformular steht im pdf-Format zur Verfügung.
Seit 8. Juni 2018 hat die für die Bewilligung einer Veranstaltungsstätte oder betriebstechnischen Einrichtung zuständige Behörde, in den Fällen des Abs. 2 Z 6 die Anmeldebehörde im Sinne des § 10, hat eine Plakette mit einem rotgelben Ring auf weißem Untergrund auszustellen, aus der Aussteller sowie Zahl und Datum der Genehmigung hervorgehen. Im Fall des Abs. 2 Z 6 ist auf der Plakette zu vermerken, dass der Nachweis gemäß Abs. 2 Z 6 erbracht wurde. Die Plakette ist an gut sichtbarer Stelle an der Veranstaltungsstätte oder an der betriebstechnischen Einrichtung dauerhaft anzubringen.
Neue Förderung Energieeffiziente Sportstätten und Rettungsorganisationen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Einbrüche in Vereinslokale – Information des Bezirkspolizeikommando Neusiedl am See
Details entnehmen Sie dem Informationsschreiben.
Förderaktion Land Burgenland „a sauberes Festl“
Abfall vermeiden – Ressourcen schonen – Regionalität leben – ökologisch feiern
Mehr Informationen unter: https://a-sauberes-festl.at/
Regelungen für Veranstaltungen
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert aktuell über die derzeit geltenden COVID-19 Corona-Regelungen bei Veranstaltungen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU VEREINEN UND REGISTRIERKASSENPFLICHT
Das Bundesministerium für Finanzen beantwortet häufig gestellte Fragen zu Vereinen und Registrierkassenpflicht und gibt Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts.
STEUERREFORM 2015/2016
„Steuerreform 2015/2016 – Welche Änderungen ergeben sich dadurch ?“
veranstaltet.
Die Präsentationsunterlagen dazu stehen im pdf-Format zur Verfügung.