Kundmachung vom 12.10.2023,
Zahl: A-2023-1137-00775
Verkehr zwischen Beteiligten und
der Gemeinde Pamhagen
gilt ab 12.10.2023
(1) Für schriftliche Anbringen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 1 des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (kurz AVG), die bei der Gemeinde Pamhagen einzubringen sind, werden gemäß § 13 Abs. 2 AVG (ausschließlich) folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:
Post, Zustelldienst, persönliche Abgabe, Adresse: Dorfplatz 1/1, 7152 Pamhagen
Telefax, Nummer: (+43)(0)2174 2166-22
E-Mail, Adresse: post@pamhagen.bgld.gv.at
(2) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Gemeinde Pamhagen sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Pamhagen gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
(3) Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse eines Mitglieds oder einer Mitarbeiterin übermittelten Anbringen ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt. Wir empfehlen deshalb eindringlich die offizielle E-Mail Adresse post@pamhagen.bgld.gv.at immer zu verwenden.
(4) Für mittels E-Mail angebrachte Anbringen können ausschließlich (vgl. § 13 Abs. 2 AVG) folgende Formate verwendet werden:
Art Bezeichnung MIME-Type Suffex
Text ASCII text/plain *.TXT, *.TEX
Dokument PDF 1.35 application/pdf *.PDF
Dokument RTF application/rtf *RTF
Dokument MS Office Word 2010 application/msword *.DOCX
Dokument MS Office Exel 2010 application/msexel *XLSX
Dokument MS Office PowerPoint 2010 application/mspowerpoint *.PPTX
Grafik JPEG image/jpeg *.JPG
(5) Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.
(6) Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer (+43)(0)2174 2166-0 zu richten.
(7) Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 7:30 Uhr und um 16:00 Uhr – ausgenommen Freitag um 13:00 Uhr – entleert. Dies hat die Wirkung, dass Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht gelten von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Amtsstunden und Parteienverkehr
(1) Amtsstunden:
Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr
Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 24.12. und 31.12 und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr.
(2) Für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten während der Amtsstunden sind am
Montag 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr
Bankverbindung
Für die Gemeinde Pamhagen besteht folgende Bankverbindung zur Einzahlung von Gebühren, Abgaben und Kostenersätzen:
Bankinstitut: Raiffeisen Bezirksbank Neusiedl Ost eGen
BIC: RLBBAT2E038
IBAN: AT50 3303 8000 0420 0010
Internet
(1) Kundmachungen i.S.d. §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde Pamhagen können auch im Internet auf der Seite http://gemeinde-pamhagen.at erfolgen.
Der Bürgermeister:
Josef Tschida
kundgemacht am 12.10.2023
Kundmachung im PDF-Format zum Download
Weitere Kundmachungen finden Sie hier:
https://www.gemeinde-pamhagen.at/buergerservice/kundmachungen/