Kundmachung vom 12.10.2023,
Zahl: A-2023-1137-00775

Verkehr zwischen Beteiligten und
der Gemeinde Pamhagen
gilt ab 12.10.2023

 

(1) Für schriftliche Anbringen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 1 des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (kurz AVG), die bei der Gemeinde Pamhagen einzubringen sind, werden gemäß § 13 Abs. 2 AVG (ausschließlich) folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:

Post, Zustelldienst, persönliche Abgabe, Adresse:          Dorfplatz 1/1, 7152 Pamhagen

Telefax, Nummer:                                                              (+43)(0)2174 2166-22

E-Mail, Adresse:                                                                 post@pamhagen.bgld.gv.at

(2) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Gemeinde Pamhagen sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Pamhagen gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

(3) Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse eines Mitglieds oder einer Mitarbeiterin übermittelten Anbringen ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt. Wir empfehlen deshalb eindringlich die offizielle E-Mail Adresse post@pamhagen.bgld.gv.at immer zu verwenden.

(4) Für mittels E-Mail angebrachte Anbringen können ausschließlich (vgl. § 13 Abs. 2 AVG) folgende Formate verwendet werden:

Art                Bezeichnung                                MIME-Type                              Suffex

Text              ASCII                                          text/plain                                 *.TXT, *.TEX

Dokument    PDF 1.35                                     application/pdf                       *.PDF

Dokument    RTF                                             application/rtf                          *RTF

Dokument    MS Office Word 2010               application/msword                 *.DOCX

Dokument    MS Office Exel 2010                  application/msexel                   *XLSX

Dokument    MS Office PowerPoint 2010      application/mspowerpoint       *.PPTX

Grafik           JPEG                                           image/jpeg                               *.JPG

(5) Spam-Mails und E-Mails, die Schadsoftware (Computerviren, Spyware udgl.) enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert.

(6) Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen der Anbringen (Vollständigkeit, Lesbarkeit etc.) sind an die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer (+43)(0)2174 2166-0 zu richten.

(7) Der Behördenpostkasten wird an Werktagen (ausgenommen Samstag) täglich um 7:30 Uhr und um 16:00 Uhr – ausgenommen Freitag um 13:00 Uhr – entleert. Dies hat die Wirkung, dass Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht gelten von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Amtsstunden und Parteienverkehr

(1) Amtsstunden:
Montag, Dienstag und Donnerstag           07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch                                                    07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag                                                        07:30 bis 13:00 Uhr

Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 24.12. und 31.12 und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr.

(2) Für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten während der Amtsstunden sind am
Montag                                                      07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                                    07:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch                                                   07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                                               07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag                                                       07:30 bis 13:00 Uhr

Bankverbindung

Für die Gemeinde Pamhagen besteht folgende Bankverbindung zur Einzahlung von Gebühren, Abgaben und Kostenersätzen:

Bankinstitut:      Raiffeisen Bezirksbank Neusiedl Ost eGen

BIC:                    RLBBAT2E038

IBAN:                 AT50 3303 8000 0420 0010

Internet

(1) Kundmachungen i.S.d. §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde Pamhagen können auch im Internet auf der Seite http://gemeinde-pamhagen.at erfolgen.

Der Bürgermeister:

Josef Tschida

 

kundgemacht am 12.10.2023

Kundmachung im PDF-Format zum Download

Weitere Kundmachungen finden Sie hier:

https://www.gemeinde-pamhagen.at/buergerservice/kundmachungen/