Prädikatsweinlese 2023

Für die Prädikatsweinlese ist, wie bereits in den letzten Jahren auch, heuer wieder eine Absichtsmeldung zu erstatten.

Produzent:innen müssen spätestens am Tag der Lese bis 9:00 Uhr bei der Gemeinde, in der der Betriebssitz ist, die Absichtsmeldung erstatten.  Sobald die Prädikatsweinlese geplant ist, auch bei Unsicherheit, ob die Lese durchgeführt werden kann, ist eine Absichtsmeldung zu erstatten.

Die von der Gemeinde bestätigte Absichtsmeldung hat der Winzer dem Mostwäger bei der Brückenwaage zu übergeben.

Achtung! Neu:
Bitte beachten Sie, dass das Gemeindeamt am Wochenende nicht besetzt ist. Sollte die Prädikatsweinlese an einem Samstag, Sonn- und Feiertag erfolgen bzw. geplant sein, so hat die Absichtsmeldung im Gemeindeamt bereits am Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis spätestens 13:00 Uhr zu erfolgen.

Bei Lese mit Lesemaschinen:
Sollte die Lese vor 9:00 Uhr erfolgen, so sind Produzent:innen verpflichtet, zusätzlich zur Absichtsmeldung (am Tag der Lese bis 9:00 Uhr im Gemeindeamt) die Bundeskellereiinspektion am Tag vor der Lese bis 19:00 Uhr unter Angabe der Uhrzeit des Erntebeginns und der Grundstücksbezeichnung telefonisch zu verständigen (+43 664/81 32 736). Bei Spätlese und Eiswein ist der Einsatz von Traubenvollerntern erlaubt.

Tipp:
Um längere Wartezeiten zu reduzieren, kommen Sie mit bereits ausgefüllten Absichtsmeldungen ins Gemeindeamt. Die Formulare finden Sie im Foyer des Gemeindezentrums am Prospektständer.