Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ wurde der Zeitraum von Montag, 19.09.2022 bis einschließlich Montag, 26.09.2022 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 16.08.2022.

Das endgültige Gesamtergebnis des Volksbegehrens „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ finden Sie hier.