Volksbegehren Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023

Als Eintragungszeitraum für die Volksbegehren

  • ECHTE Demokratie – Volksbegehren
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • NEHAMMER MUSS WEG

wurde der Zeitraum von Montag, 17.04.2023 bis einschließlich Montag, 24.04.2023 festgesetzt. Stichtag für die Volksbegehren ist der 13.03.2023.

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

  • ECHTE Demokratie – Volksbegehren

Verlautbarung ECHTE Demokratie – Volksbegehren

Begründung ECHTE Demokratie – Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

Verlautbarung für 5 Volksbegehren

Begründung Lieferkettengesetz Volksbegehren

Begründung Beibehaltung Sommerzeit

Begründung Unabhängige JUSTIZ sichern

Begründung GIS Gebühren NEIN

Begründung BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

  • NEHAMMER MUSS WEG

Verlautbarung NEHAMMER MUSS WEG

Begründung NEHAMMER MUSS WEG

 

Weitere Informationen zu den Volksbegehren finden Sie hier.