Volksbegehren Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023
Als Eintragungszeitraum für die Volksbegehren
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- NEHAMMER MUSS WEG
wurde der Zeitraum von Montag, 17.04.2023 bis einschließlich Montag, 24.04.2023 festgesetzt. Stichtag für die Volksbegehren ist der 13.03.2023.
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2023 aufgrund der für diese Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung Ergebnisse der Eintragungen für die Volksbegehren festgestellt: https://www.bmi.gv.at