Volksbegehren Eintragungszeitraum 17. bis 24. April 2023
Als Eintragungszeitraum für die Volksbegehren
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- NEHAMMER MUSS WEG
wurde der Zeitraum von Montag, 17.04.2023 bis einschließlich Montag, 24.04.2023 festgesetzt. Stichtag für die Volksbegehren ist der 13.03.2023.
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
Verlautbarung ECHTE Demokratie – Volksbegehren
Begründung ECHTE Demokratie – Volksbegehren
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
Verlautbarung für 5 Volksbegehren
Begründung Lieferkettengesetz Volksbegehren
Begründung Beibehaltung Sommerzeit
Begründung Unabhängige JUSTIZ sichern
Begründung BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
- NEHAMMER MUSS WEG
Verlautbarung NEHAMMER MUSS WEG
Weitere Informationen zu den Volksbegehren finden Sie hier.