Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“ wurde der Zeitraum von Montag, 02.05.2022 bis einschließlich Montag,09.05.2022 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 28.03.2022.

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung das Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“ festgestellt.  Hier finden Sie die Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über das endgültige Ergebnis und allgemeine Informationen zum Volksbegehren.