Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ wurde der Zeitraum von Montag, 18. Jänner 2021 bis einschließlich Montag, 25. Jänner 2021 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 14. Dezember 2020.

Gemäß § 14des Volksbegehrengesetzes 2018 VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung das Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren TIERSCHUTZVOLKSBEGEHRENfestgestellt. Hier finden Sie die Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über das endgültige Ergebnis und allgemeine Informationen zum Volksbegehren.