Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“ wurde der Zeitraum von Montag, 18. Jänner 2021 bis einschließlich Montag, 25. Jänner 2021 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 14. Dezember 2020.

Gemäß § 14des Volksbegehrengesetzes 2018 VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung das Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „FÜR IMPF-FREIHEIT“ festgestellt. Hier finden Sie die Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über das endgültige Ergebnis und allgemeine Informationen zum Volksbegehren.