Volksbegehren „KLIMAVOLKSBEGEHREN“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren wurde der Zeitraum von Montag, 22. Juni 2020 bis einschließlich Montag, 29. Juni 2020 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 25. Mai 2020.

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 –VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 29.Juli 2020 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung das Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Klimavolksbegehren“ festgestellt. Hier finden Sie die Verlautbarung der Bundeswahlbehörde über das endgültige Ergebnis und allgemeine Informationen zum Volksbegehren.