Jagdausschusswahl

Da kein Wahlvorschlag für die für Sonntag, 12.03.2023 ausgeschriebene Wahl des Jagdausschusses für das Genossenschaftsjagdgebiet Pamhagen Revier I (Obere Jagd) und für das Genossenschaftsjagdgebiet Pamhagen Revier II (Untere Jagd) abgegeben wurde, hat gemäß § 26 Abs. 4 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017, LGBl. Nr. 24/2017 idFv LGBl. Nr. 31/2022 die Wahl zu unterbleiben und die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen haben die Funktion des Jagdausschusses auszuüben.