GRILLPLATZ & AKTIVTREFF PAMHAGEN

Kurzer Auszug aus der Vereinbarung über die Überlassung bzw. Benützung des Grillplatzes Aktiv-Treff in Pamhagen

Voraussetzungen für eine Vermietung:

Der Grillplatz und die dazugehörigen Nebenanlagen werden auf Antrag nur an ortsansässige, volljährige Personen, ortsansässige Vereine und vereinsähnliche Vereinigungen von Pamhagen, sowie an die Gemeinde Pamhagen vermietet. Unter ortsansässig ist eine Person mit Wohnsitz in Pamhagen zu verstehen. Vereine müssen von einer natürlichen Person vertreten werden.

Der Benützer hat die ordnungsgemäße behördliche Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung gemäß den Bestimmungen des Bgld. Veranstaltungsgesetzes sowie allfälliger sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Er haftet für die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für derartige Veranstaltungen.

Reservierung und Vermietung:

Eine Reservierung ist maximal ein Jahr vor dem gewünschten Termin ausschließlich im Gemeindeamt möglich.

Die Reservierung wird erst gültig, wenn die Benützungsgebühr hinterlegt wurde.

Eine Weitergabe der Reservierung des Grillplatzes an andere Personen ist ohne Zustimmung der Gemeinde nicht gestattet.

Bei einer vereinbarten Reservierung wird die bereits bezahlte Benützungsgebühr einbehalten, unabhängig davon, ob der Mieter/in die Reservierung wahrnimmt oder nicht (außer der Mieter/in gibt 14 Tage vor dem Reservierungstermin triftige Gründe bekannt, die ihn an der Ausnützung des Grillplatzes hindern).

Entgelt:

Für die Vermietung des Grillplatzes wird eine Benützungsgebühr pro Nutzungseinheit verrechnet. Wobei die Definition von Nutzungseinheit wie folgt lautet: Der Schlüssel des Grillplatzes kann am Werktag vor dem Veranstaltungstag, ab 08:00 Uhr vormittags abgeholt werden und muss am darauffolgenden Werktag spätestens um 15:00 Uhr zurückgegeben werden. Bei zwei oder mehreren Veranstaltungen mit verschiedenen Mietern an einem Wochenende gilt diese Nutzungseinheit nicht. In solchen Fällen wird die Schlüsselübergabe individuell zwischen der Vermieterin und der/dem Mieter/in getroffen. Bei Rückgabe des Schlüssel wird eine Begehung am Grillplatz durchgeführt.

Für die Benützung des Grillplatzes für private und unentgeltliche Zwecke, das bedeutet, es dürfen keine Einnahmen erwirtschaftet werden und auch keine freie Spende verlangt werden, wird eine Benützungsgebühr in Höhe von 100,- Euro pro Nutzungseinheit verrechnet.

Für die Benützung des Grillplatzes für entgeltliche Zwecke oder mit freiem Eintritt, das bedeutet, es dürfen Einnahmen erwirtschaftet werden und auch freie Spenden verlangt werden, wird eine Benützungsgebühr in Höhe von 200,- Euro pro Nutzungseinheit verrechnet.

Die Benützungsgebühr wird bei Reservierung fällig. Erst bei Bezahlung der Benützungsgebühr wird die Reservierung gültig.

Weiters wird eine Kaution in der Höhe von 100,- Euro bei der Benützung des Grillplatzes für private und unentgeltliche Zwecke oder in der Höhe von 200,- Euro bei der Benützung des Grillplatzes für entgeltliche Zwecke oder mit freiem Eintritt einkassiert. Diese Kaution wird bei Schlüsselübergabe fällig. Im Falle einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Rückgabe des Grillplatzes einschließlich der Baulichkeiten ohne Beschädigungen oder Verschmutzungen am darauffolgenden Tag, wird die Kaution wieder rückerstattet.

Eine separate Verrechnung der Stromkosten erfolgt nicht.

Übersicht über die Auslastung des Grillplatzes:

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