CETA-Volksabstimmung

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren wurde der Zeitraum von Montag, 25. März 2019 bis einschließlich Montag, 01. April 2019 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 18. Februar 2019.

 

Das Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „CETA-Volksabstimmung“ gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 32/2018, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 10. April 2019 aufgrund der für diese Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung festgestellt. Nähere Details finden Sie hier: Allgemeinde Informationen zum Volksbegehren „CETA-Volksabstimmung“