JAGDAUSSCHUSS PAMHAGEN

Auflage Verzeichnis und Auszahlung Jagdpacht

Kundmachung gemäß § 50 Burgenländisches Jagdgesetz 2017

Von Freitag, 28. März 2025, bis Freitag, 11. April 2025, lag das Verzeichnis der auf die einzelnen Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer entfallenden Jagdpachtanteile gemäß § 50 Abs. 1 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 für zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Einspruchsmöglichkeit bei Unstimmigkeiten

Sollten Grundbesitzer:innen mit der Feststellung der Anteile nicht einverstanden sein, konnte innerhalb von zwei Wochen ab Anschlag dieser Kundmachung schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses Beschwerde erhoben werden. Dabei waren entsprechende Nachweise (z. B. Kauf- oder Tauschverträge) vorzulegen.

Wichtiger Hinweis: Grundbesitzveränderungen, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet wurden, können erst bei der nächsten Jagdpachtauszahlung (frühestens 2026) berücksichtigt werden.

Auszahlung der Jagdpachtanteile 2025

Sobald die Anteile rechtskräftig festgelegt sind, wird an der Amtstafel der Gemeinde Pamhagen bekannt gegeben, dass die Grundbesitzer:innen ihre Jagdpachtanteile innerhalb einer Frist von sechs Monaten beheben können. Diese Frist beginnt frühestens am 15. April 2025, nach Abschluss der Auflagefrist und etwaiger Berufungsbehandlungen.

Nicht behobene Beträge verfallen nach Ablauf dieser Frist zugunsten der Jagdgenossenschaft.

Wichtiger Hinweis:
Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Dieser Antrag ist jedoch nur einmalig zu stellen. Solange Anteile bestehen und keine Änderungen der Daten bekannt gegeben werden, erfolgt die Auszahlung bei jeder künftigen Jagdpachtauszahlung automatisch.

Höhe der Jagdpachtanteile 2025

Gemäß § 50 Abs. 1 wird an die Eigentümerinnen und Eigentümer der das Genossenschaftsjagdgebiet bildenden Grundstücke für das Revier I ein Pachtbetrag in Höhe von 30,- Euro / ha ausbezahlt. Ebenso wird an die Eigentümerinnen und Eigentümer der das Genossenschaftsjagdgebiet bildenden Grundstücke für das Revier II ein Pachtbetrag in Höhe von 30,- Euro / ha ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 und 5.

So beantragen Sie Ihre Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag, der an den Jagdausschuss zu richten ist. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

• Name, Geburtsdatum und Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers
• Angabe des betreffenden Reviers
• Kontonummer für die Überweisung (Es erfolgt keine Barauszahlung)

Ein Musterantrag liegt im Gemeindeamt auf oder kann von der Homepage der Gemeinde unter Antrag auf Auszahlung Jagdausschuss 2025 heruntergeladen werden.

Wichtiger Hinweis:
Änderungen der Kontoverbindung oder sonstiger relevanter Daten sind dem Jagdausschuss umgehend mitzuteilen, um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten.