Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“

Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „ORF ohne Zwangsgebühren“ wurde der Zeitraum von Montag, 1. Oktober 2018 bis einschließlich Montag, 8. Oktober 2018 festgesetzt. Stichtag für das Volksbegehren ist der 27. August 2018.

 

Das Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“ gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 32/2018, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2018 aufgrund der für diese Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung festgestellt. Nähere Details finden Sie hier: Allgemeine Informationen zu allen Volksbegehren der zweiten Republik